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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge der Visiolife Group GmbH (nachstehend „Visiolife“) mit ihren Mitgliedern, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines mit Visiolife abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Nutzung der von Visiolife betriebenen Fitness-/Deluxe-Fitnessclubs (nachfolgend: „Visiolife-Standort“) nach Maßgabe der Vereinbarung gemäß dem Mitgliedsvertrag (nachfolgend: Mitgliedsvertrag) berechtigt sind.  

(2) Das Mitglied kann auf der Webseite von Visiolife oder über die App („Visiolife-App“) nach Auswahl der Mitgliedschaft und des Leistungspakets sowie Eingabe der persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche "Kostenpflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung abgeben.

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Mitgliedes durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt des Angebotes annehmen. Für das Mitglied gilt bei online abgeschlossenen Verträgen (z.B. Webseite, App) das gesetzliche Widerrufsrecht, auf welches vor Vertragsabschluss gesondert hingewiesen wird. Visiolife speichert den Vorgang und sendet die Vertragsdokumente, bestehend aus Mitgliedsvertrag, AGB, Widerrufsbelehrung und Widerrufsmuster in der Bestätigung per E-Mail zu.

(3) Wird der Vertrag nicht über die Webseite oder App geschlossen, kommt der Vertrag mit beiderseitiger Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages zustande.

§ 2 Leistungen von Visiolife

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt während der Öffnungszeiten zur Nutzung des gesamten Sport- und Fitness- Bereichs einschließlich Sauna (soweit vorhanden) und der Sanitäranlagen (WC, Dusche) sämtlicher Visiolife-Standorte mit Ausnahme des Visiolife-Standortes Gronau Bonn. Weiterhin ist das Mitglied berechtigt, im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze an Kursen, die in den VisiolifeStandorten (ausgenommen Gronau Bonn) angeboten werden, teilzunehmen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen (insb. mit externen Fitness-Trainern) und/oder „Highlight-Kurse“ können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen.

(2) Eine Nutzung des Fitness-, Spa- und Wellnessbereiches am Visiolife-Standort Gronau Bonn ist lediglich bei Erwerb einer DELUXE- Mitgliedschaft in dem Monatsbeitrag enthalten. Für andere Mitglieder fallen bei Nutzung des Visiolife Standortes Gronau Bonn zusätzliche Kosten nach Maßgabe der jeweiligen Preisliste an.

(3) Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insb. Gerätebetreuung) sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mit umfasst. Für zusätzliche Leistungen, z.B. im Sinne einer individuellen Betreuung (insbesondere Personal Training und EMS-Training) fallen monatlich zusätzliche Gebühren an, oder erfordern eine Erweiterung der Mitgliedschaft. Preise und Leistungsumfang aller Zusatzleistungen können in jedem Visiolife-Standort erfragt, oder auf der Visiolife-Webseite eingesehen werden.

(4) Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies im Mitgliedsvertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde. Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern Visiolife freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Mitglieds, diese nutzen zu können. Visiolife behält sich vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Visiolife wird die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.

(5) Visiolife garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten und bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Visiolife-Standortes mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

(6) Visiolife ist berechtigt Teilbereiche oder einzelne Visiolife-Standorte für bis zu zehn Tage pro Jahr für Renovierungszwecken, Instandsetzungs-/Wartungsarbeiten oder vergleichbare Zwecke zu schließen. In diesen Fällen hat das Mitglied keinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

§ 3 Hausordnung

(1) Bei Nutzung eines Visiolife-Standortes unterliegt das Mitglied der in dem Standort jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnungen können insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den Spa- und Wellnessbereichen („SPA-Etikette“) beinhalten.

(2) Das in den Visiolife-Standorten anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen hat das Mitglied Folge zu leisten.

(3) Das Anbieten und Durchführen von entgeltlichen und/oder gewerblichen Trainerstunden durch das Mitglied in den Visiolife-Standorten ist untersagt.

§ 4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte, Pflichten Mitglied

(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum (maximal 4 Wochen/Jahr) auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung von Visiolife mindestens in Textform möglich.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich Visiolife gegenüber, dass ihm ausgehändigte Chiparmband nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Chiparmbands unverzüglich mindestens in Textform bei Visiolife zu melden.

 (3) Das Mitglied verpflichtet sich Visiolife Änderungen in den vertragsrelevanten Daten (z.B. E-MailAdresse, Bankverbindung) mitzuteilen. Bevorzugt zu verwenden ist dafür die Visiolife-App oder der Mitgliederbereich der Visiolife- Webseite.

§ 5 Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte/Chiparmband bzw. deren Überlassung an Dritte

(1) Bei Verlust des Chiparmbands wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen derzeit 15,00 EUR für ein Chiparmband.

(2) Nutzt eine dritte Person unbefugt das Chiparmband des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass das Chiparmband dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder dass das Mitglied einen Verlust nicht rechtzeitig angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung eines Visiolife-Standortes durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz i. H. v. 20,00 EUR (bei DELUXE-Mitgliedschaft: 40,00 EUR) zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Visiolife bleibt unberührt.

§ 6 Zugangsberechtigung zu einem Visiolife-Standort

Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung eines Visiolife-Standorts berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch sein Chiparmband ausweisen kann.

§ 7 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. Soweit in einzelnen VisiolifeStandorten eine Kinderbetreuung angeboten wird, ist Kindern nur der Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und nicht in dem Fitness- bzw. SPA- und Wellnessbereich gestattet.

(2) Der Verzehr mitgebrachter nicht-alkoholischer Getränke ist innerhalb des Visiolife- und Wellnessbereichs gestattet. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb des gesamten Visiolife-Standorts untersagt. Ebenfalls untersagt, aufgrund der Verletzungsgefahr, ist das Mitbringen von Glasflaschen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Visiolife haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Visiolife, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Visiolife zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in § 2 des Vertrages genannten Einrichtungen.

(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in einen Visiolife-Standort zu bringen. Von Seiten Visiolife werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Visiolife zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Visiolife in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 9 Kündigungsrechte der Visiolife

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht in Verzug, so berechtigt dies Visiolife, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Weiterhin ist Visiolife zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn das Mitglied ungeachtet einer Abmahnung wiederholt, schwerwiegend gegen Regelungen der Hausordnung verstößt. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich Visiolife ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 10 Kündigung durch das Mitglied

(1) Das Mitglied ist nach Maßgabe und innerhalb der Frist gemäß des Mitgliedschaftsvertrages berechtigt die Mitgliedschaft zu kündigen.

(2) Zudem ist das Mitglied insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: 1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft. 2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung (mind. 6 Wochen in Folge) der Angebote der Visiolife-Standorte unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. SPA- und Wellnessbereich, Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. 3. Bei Schließung oder Verlegung eines Visiolife-Standortes oder bei Umzug des Mitgliedes, wenn danach der nächstgelegene Visiolife-Standort mindestens 30 km von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt.

(3) In den Fällen des Abs. 2 Nr. 1 u. 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei Visiolife im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 2 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

(4) Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, ist vorzugsweise über das Kontaktformular oder den Mitgliederbereich auf der Visiolife-Webseite (www.visio-life.de) einzureichen. Alternativ kann der Vertrag, bei technischer Voraussetzung, auch über die Visiolife-App gekündigt werden. In Fällen, bei denen die vorher genannten Wege nicht genutzt werden können, ist die Kündigung an die Visiolife Group GmbH, Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn zu versenden.

(5) Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied das ausgehändigte Chiparmband bei einem Visiolife-Standort abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 5 Abs. 1 genannte Verlustgebühr fällig.

§ 11 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

(1) Visiolife erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.

(2) Zudem werden bei Betreten eines Visiolife-Standortes die auf dem Chiparmband gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst und von Visiolife gespeichert und dienen ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.

(3) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird Visiolife hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von Visiolife verwiesen. Die Datenschutzhinweise sind über visio-life.de einzusehen oder als Download verfügbar.

§ 12 Sondertarife

(1) Die von Visiolife angebotenen Sondertarife (derzeit: Young-Tarif, Family-Tarif, Firmentarif) können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber Visiolife in zureichender Form nachgewiesen wird.

(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies der Visiolife unverzüglich mitzuteilen.

(3) Erlangt Visiolife Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Nachweisobliegenheiten nicht nach, ist Visiolife berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.

(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist Visiolife berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.

§ 13 Firmenmitgliedschaft/-tarif

(1) Visiolife bietet nach eigenem Ermessen Unternehmen Kooperationsverträge “Firmenmitgliedschaften“ an. Für Firmenmitgliedschaften gelten die Vereinbarungen zwischen Visiolife und dem jeweiligen Unternehmen ergänzend, im Falle von Widersprüchen jedoch vorrangig, zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mitgliedsvertrag.

(2) Endet der Kooperationsvertrag oder die Firmenmitgliedschaft zwischen dem jeweiligen Unternehmen und Visiolife, endet automatisch auch die Firmenmitgliedschaft der Mitarbeitenden und Visiolife, soweit nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

(3) §12 Abs. (3) und (4) gelten entsprechend.

§ 14 Änderungen der AGB, Preisanpassung Mehrwertsteuer

(1) Die AGB können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind. Visiolife wird das Mitglied mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

(2) Preisanpassung Mehrwertsteuer Visiolife ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Mehrwertsteuersatz beschränkt. Visiolife wird die Preisanpassung durch Erklärung in Textform ausüben. Die Anpassung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Mehrwertsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

§ 15 Sonstiges

(1) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Visiolife aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen Visiolife auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Visiolife ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahren nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.